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Befreiung bzw. Ermäßigung von der Rundfunkbeitragspflicht

Was benötige ich für einen Antrag?

Der neue Rundfunkbeitrag bringt klare Regeln. Seit 1. Januar 2013 gilt:
eine Wohnung - ein Beitrag.

Die Anzahl der Rundfunkgeräte und Personen in einer Wohnung spielt keine Rolle mehr.

Infos über die neuen Voraussetzungen erhalten Sie auf den Internetseiten zum Rundfunkbeitrag.

Welche Nachweise sind erforderlich?

Für die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht eignet sich eine gut lesbare Kopie eines der folgenden Dokumente:

  • Bescheinigung der Behörde
  • Bewilligungsbescheid

Für die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags eignet sich eine gut lesbare Kopie eines der folgenden Dokumente:

  • Bescheinigung der Behörde über die Zuerkennung des Merkzeichens "RF"
  • Vorder- und Rückseite des Schwerbehindertenausweises

Bitte senden Sie keine Originaldokumente an den Beitragsservice. Eine Rücksendung von Dokumenten kann nicht garantiert werden.

Wichtig: Bitte stellen Sie keinen Antrag, wenn der erforderliche Nachweis noch nicht vorliegt. Eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht kann bis zu drei Jahre rückwirkend gewährt werden.

Wie beantrage ich eine Befreiung/Ermäßigung?

Gerne können Sie Ihren Antrag online ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und mit den erforderlichen Nachweisen an den Beitragsservice schicken. Der Antrag kann auch formlos gestellt werden, bitte geben Sie Ihre Beitragsnummer auf dem Anschreiben an.

Bitte senden Sie Ihren unterschriebenen Antrag an

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesem Anliegen nicht um eine städtische Aufgabe handelt und für die Angaben keine Gewähr übernommen werden kann!

 
Verweisliste

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der Stadtbücherei TrierStadtbücherei Trier
im Bildungs- u. Medienzentrum
Domfreihof 1b  *  54290 Trier
Tel: 0651/718-2422  *  Kontakt
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