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Vereinsrecht

Vereinswesen
Zuständig für die Eintragung von Vereinen in das Vereinsregister ist das Amtsgericht Wittlich.

Amtsgericht Wittlich
- Registergericht -
Kurfürstenstraße 63
54516 Wittlich
E-Mail: registergericht.agwil(at)ko.jm.rlp.de

Zuständigkeit für Ausländervereine:
Für diese Vereine besteht eine Meldepflicht bei der zuständigen Verwaltung.
Ein Ausländerverein liegt dann vor, wenn die Mehrheit der Mitglieder und/oder Vorstandsmitglieder eine ausländische Staatsangehörigkeit haben.
 
Zuständiges Amt
 
Verweisliste

Ansprechpartner

Institution: Ordnungsamt

Jutta Theis
Wasserweg 7-9
54292 Trier

Telefon: 0651/718--3324

Zentrale E-Mail: Kontaktformular

Adresse

der Stadtbücherei TrierStadtbücherei Trier
im Bildungs- u. Medienzentrum
Domfreihof 1b  *  54290 Trier
Tel: 0651/718-2422  *  Kontakt
Link: Stadtplan
Link: So finden Sie uns

Öffnungszeiten

... der Stadtbücherei Trier

Servicezeiten: 
(Beratung, Anmeldung, u.a.)
Sonntags und montags geschlossen
Dienstag:      12 - 18 Uhr
Mittwoch:      12 - 18 Uhr
Donnerstag:  12 - 18 Uhr
Freitag:         12 - 18 Uhr
Samstag:      10 - 15 Uhr

Non-Servicezeiten:
(ohne Beratung, Anmeldung, u.a.) 
Sonntags und montags geschlossen
Dienstag:      10 - 12 Uhr
Mittwoch:      10 - 12 Uhr
Donnerstag:  10 - 12 Uhr
Freitag:         10 - 12 Uhr

Telefonisch oder per Email sind wir für Sie dienstags bis freitags zwischen 9 Uhr und 16 Uhr erreichbar sowie zu den oben genannten Öffnungszeiten

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