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Urbanes Sicherheitskonzept

Hauptmarkt

Poller sind im September 2025 in Betrieb gegangen

Kartenausschnitt der Innenstadt von Trier mit Standorten von Pollerlinien
Mehrere Linien mit zum Teil versenkbaren Hochsicherheitspollern wurden an den Zufahrtsstraßen zum Hauptmarkt installiert und gehen im September 2025 in Betrieb.

Am 15. September 2025 sind die Poller rund um den Hauptmarkt in Betrieb gegangen. Wer diesen Bereich künftig außerhalb der Lieferzeiten (6 bis 11 Uhr am Morgen) befahren will, benötigt eine Vignette zum Herunterfahren der Poller. 

Übergangsweise: Feste Sperren zwischen Stockplatz und Hauptmarkt

Da die Poller-Linie am Stockplatz noch nicht gebaut ist, besteht noch die Möglichkeit, über die Stock- und die Jakobstraße sowie die Judengasse auf den Hauptmarkt zu gelangen. Um das zu verhindern, werden in diesen Straßen – wie beim Weihnachtsmarkt – zunächst Sperren aufgestellt. Es handelt sich dabei um dauerhaft geschlossene Sperren. Das bedeutet: Die drei Straßen werden in dieser Übergangszeit für Fahrzeuge zur Sackgasse. Zu Fuß ist die Stelle jedoch barrierefrei passierbar. 

Die Sperren wurden am 15. September aufgestellt. Sobald die Poller um 11 Uhr in Betrieb gehen, liegen die Gebäude Jakobstraße 1 bis 7, 32 bis 34 sowie Judengasse 1 bis 4 sowie 7 in dem mit Pollern geschützten Bereich. Die Zufahrt erfolgt dann über den Hauptmarkt. Hierfür ist nach 11 Uhr eine Ausnahmegenehmigung mit Vignette notwendig. Die Sperren werden wieder abgebaut, sobald die Poller-Linie am Stockplatz in Betrieb geht. Der Baubeginn hierfür ist für Anfang 2026 geplant.

Wie erhalten Sie eine Vignette?

Eine Vignette erhalten Sie nur in Verbindung mit einer kostenpflichtigen Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone.  Diese Genehmigung können Sie beantragen, wenn Sie einen Stellplatz im Pollerbereich des Hauptmarktes besitzen oder aufgrund Ihrer Tätigkeit eine zwingende Notwendigkeit zum Einfahren besteht.       

Sie haben bereits eine schriftliche Ausnahmegenehmigung, aber noch keine Vignette? 

Bitte beantragen Sie zusätzlich eine Vignette zum Herunterfahren der Poller. Das geht formlos per E-Mail an poller@trier.de . Bitte geben Sie dabei die Nummer Ihrer aktuellen Ausnahmegenehmigung an und fügen Sie ein Foto oder Scan des Kfz-Scheins bei.

Bitte beachten Sie: Wir erwarten eine hohe Nachfrage, weshalb es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann. Wir empfehlen daher, die Vignette rechtzeitig zu beantragen. Für einmalige Einfahrten, z.B. wegen eines Umzugs, kann eine Einmal-Einfahrt (Absenken der Poller mittels Telefonanruf) beantragt werden. 

Diese Regeln gelten während der Lieferzeit – auch ohne Poller

Zwar sind während der Lieferzeit von 6 bis 11 Uhr morgens die Poller unten, trotzdem darf man die Fußgängerzone auch dann nur in bestimmten Fällen befahren. Das regelt die Straßenverkehrsordnung und gilt auch unabhängig von den Pollern. 

  • Ohne Ausnahmegenehmigung: Laden und Liefern, Menschen mit Behinderung, Bringen und Abholen von Personen für Arzttermine
  • Nur mit Ausnahmegenehmigung: Stellplatzinhaber, Taxis und Fahrdienste der Sozialstationen, Einfahren und Parken für Handwerksbetriebe, Bestattungsunternehmen, Reinigungsfirmen, Pflegedienste, Brautpaar, u.a. 
 
Bildergalerie
  • Kartenausschnitt der Innenstadt von Trier mit Standorten von Pollerlinien
  • Linie mit vier Pollern in der Fußgängerzone. Die beiden mitttleren Poller sind halb im Boden versenkt.
  • Linie mit sechs Hochsicherheitspollern in der Fußgängerzone
  • Linie mit drei Hochsicherheitspollern in der Fußgängerzone. Das Gehäuse des zugehörigen Steuergerät leuchtet rot.
  • Linie mit vier Hochsicherheitspollern in der Fußgängerzone