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Betreuende Grundschule: Beitragsbefreiung einkommensschwacher Eltern

In seinem Betreuungskonzept für Schulkinder im Jahr 2014 hat der Stadtrat beschlossen, dass Eltern mit geringem Einkommen bzw. Arbeitssuchende ohne Einkommen auf das Betreuungsangebot zurückgreifen können durch Übernahme der Beiträge durch die Stadt Trier.

Die Beitragshöhe wird von den jeweiligen freien Trägern der Jugendhilfe unterschiedlich festgesetzt.

Einkommensschwache Eltern werden dahingehend unterstützt, dass die Stadt Trier auf Antrag die Beiträge zur Nachmittagsbetreuung in der Grundschule übernimmt.

Voraussetzungen zur Übernahme der Betreuungskosten durch die Stadt Trier sind:

  • Die Einkommensgrenze:
    Die Einkommensgrenze ziehen wir in diesen Fällen gleich mit der Einkommensgrenze der unentgeltlichen Schulbuchausleihe. Sofern die Eltern in diesem Fall Unterlagen eingereicht haben, liegen dem Amt diese vor und müssen nicht nochmals zur Prüfung vorgelegt werden.

  • Die Notwendigkeit der Betreuung der Kinder:
    Beide Elternteile müssen anhand entsprechender Nachweise belegen, dass Berufstätigkeit oder Vermittlungsmöglichkeiten zu den Zeiten bestehen, in denen die Kinder an der Betreuung teilnehmen.

Wird dem Antrag auf Übernahme der Beiträge stattgegeben, werden die Beiträge unmittelbar an den freien Träger gezahlt.

Datenschutz - und Sicherheitshinweise:

Hiermit willige ich ein, dass für dieses Antragsformular die Verarbeitung der dargestellten personenbezogenen Daten erforderlich ist. Die Stadt Trier versichert hiermit, dass die Daten ausschließlich für den genannten Zweck verwendet werden. Meine Daten werden nach Erfüllung des Zwecks gelöscht. Ein Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich diese Einwilligung jederzeit schriftlich oder per E-Mail gegenüber der im Impressum genannten Stelle mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann. Nachteile entstehen mir daraus nicht.

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