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Erziehungsbeistandschaft

Ein Erziehungsbeistand wird auf Antrag der Personensorgeberechtigten jungen Menschen zur Seite gestellt. Er soll ihnen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs Familie seine Verselbständigung fördern.

Die Erziehungsbeistandschaft ist eine Erziehungsmaßnahme, die im Zusammenwirken mit freien Trägern der Jugendhilfe durchgeführt wird.

Voraussetzung ist die Mitarbeitsbereitschaft von jungen Menschen und ihren Eltern. Ein Kostenbeitrag wird nicht erhoben.

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