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Kulturschaufenster

Blick von außen auf ein sehr großes Schaufenster
Karstadt Schaufenster III

Positive Nachrichten für die freie Kulturszene: Das Projekt Kulturschaufenster geht in eine neue Runde. Auch in der Adventszeit und bis zum Frühjahr 2026 können Trierer Kulturschaffende, Vereine, Initiativen oder sonstige Zusammenschlüsse die Schaufenster des ehemaligen Karstadt-Gebäudes kreativ gestalten. Wie schon in den vorangegangenen Ausschreibungen sind auch diesmal der Fantasie keine Grenzen gesetzt, sofern die Umsetzung innerhalb der organisatorischen Rahmenbedingungen möglich ist. Gezeigt werden können eigene Arbeiten, Werbung für Veranstaltungen oder kleinere Aufbauten.

Für die freie Szene stehen die folgende Flächen entlang der Simeonstraße zur Verfügung:

  • Türbereich: 6,3m Breite x 2,18m Höhe (sechs Türelemente à 1,05m) 
  • Schaufenster l (1,92m Breite x 1,80m Höhe) und Schaufenster ll (1,23m Breite x 2,30m Höhe)

Folgende Glasfassaden entlang der Moselstraße stehen ebenfalls zur Verfügung:

  • Schaufenster II: 2,00m Breite x 2,00m Höhe
  • Schaufenster III: 1,80m Breite x 1,80m Höhe
  • Schaufenster IV: 1,92m Breite x 1,80m Höhe 

Für die Belegung stehen folgende Zeitfenster zur Verfügung:

  • 1. Dezember 2025 – 12. Januar 2026
  • 12. Januar 2026 – 30. März 2026

Die Termine für den Auf- und Abbau sind nachstehend aufgeführt:

  • Erstes Zeitfenster: Aufbau: 1. Dezember, Abbau: 12. Januar, jeweils 9 Uhr
  • Zweites Zeitfenster: Aufbau: 12. Januar, Abbau: 30. März, jeweils 9 Uhr

Bewerbungsfrist:

Für die Bewerbung muss das Bewerbungsformular unterzeichnet und fristgerecht bis zum 9. November 2025 per E-Mail im Amt für Stadtkultur und Denkmalschutz eingehen (stadtkultur@trier.de).   

Weitere Hinweise:

Eine Innenbesichtigung der Schauflächen ist aus organisatorischen Gründen leider nur zu den Terminen möglich, an denen auch die Wechsel sowie Auf- und Abbauten stattfinden. Es werden keine weiteren Besichtigungstermine vergeben. Bei Bedarf ist ein Stromanschluss vorhanden. Eine finanzielle Förderung der Gestaltung erfolgt nicht. Über die Auswahl entscheidet das Amt für Stadtkultur und Denkmalschutz mit Kulturdezernent Markus Nöhl und der Trier Tourismus und Marketing GmbH. Bitte beachten Sie, dass die Belegung der Kulturschaufenster nur erfolgen kann, wenn keine veränderte Beanspruchung seitens des Eigentümers vorliegt. Alle Zuschläge werden daher unter dem Vorbehalt von kurzfristigen Nutzungsänderungen vergeben. Zudem wird darauf hingewiesen, dass Materialien zum Auf- und Abbau, sowie Rückwände nicht zur Verfügung gestellt werden können und ggf. selbst mitzubringen sind.

 

 

 
Bildergalerie
  • Blick von außen auf ein sehr großes Schaufenster
  • Blick von außen auf ein Schaufenster
  • Blick auf eine Front mit drei Doppeltüren