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Schülerbeförderung

Alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler erhalten ein Deutschlandticket. Auf den Chipkarten ist ein Ablaufmonat aufgedruckt. Dieser bezieht sich nicht auf das Ticket selbst! Der aufgedruckte Monat bedeutet nur, dass die Chipkarte als Trägermedium des Tickets längstens bis zu diesem Monat benutzt werden kann. Das Datum entspricht nicht dem Gültigkeitszeitraum der Fahrtberechtigung.

Wann muss ein neuer Antrag gestellt werden?

Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1-4 und 5-10 werden einmal gestellte Anträge automatisch weiterbewilligt. Hier muss kein neuer Antrag gestellt werden.

Ein neuer Antrag ist notwendig bei

  • Umzug
  • Namensänderung
  • Besuch einer neuen Schule
  • Wiederholung der Klassenstufe
  • ab der Sekundarstufe II jährlich

Gegebenenfalls ist die Fahrkarte zurückzugeben und eine Rückmeldung des Amtes für Schulverwaltung und Sport abzuwarten.

Ebenso sind Änderungen der in einem "Antrag auf die Übernahme der Schülerbeförderungskosten durch die Stadt Trier" gemachten Angaben umgehend mitzuteilen.

Bei Diebstahl oder Verlust einer durch die Stadt Trier zur Verfügung gestellten Schülerfahrkarte muss eine Ersatzfahrkarte beim Verkehrsunternehmen direkt erworben werden. Für Ersatzfahrkarten ist das Amt für Schulverwaltung und Sport nicht zuständig.

Antragstellung

Für die Übernahme der Schülerfahrtkosten finden Sie unter "Formulare" die aktuellen Anträge. Bitte beachten Sie, dass es für die Berufsfachschule und das Berufsvorbereitungsjahr ein gesondertes Formular gibt.

Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 11 bis 13 (Sekundarstufe II, gymnasiale Oberstufe, HBF, BOS, FOS) ist die Übernahme der Fahrtkosten vom Einkommen abhängig. Die Einkommensgrenzen entnehmen Sie bitte dem Online-Antrag SEK II.

Was passiert mit der Chipkarte, wenn man keine Fahrtberechtigung mehr hat?

Die Chipkarten der Schülerinnen und Schüler, die im kommenden Schuljahr keinen Anspruch mehr auf die Übernahme von Schülerfahrtkosten durch die Stadt Trier haben, werden zum 31. Juli 2024 von dem beauftragten Anbieter (derzeit die DB Regio Bus Mitte) abgeschaltet und sind dann nicht mehr aktiv. Eine Weiternutzung der deaktivierten Chipkarte ist unzulässig und bedeutet Fahren ohne gültigen Fahrschein. Hiervon sind auch Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 4 der Grundschulen und insbesondere Schulabgänger und Schüler der Klasse 10 betroffen.

Was tun mit der Chipkarte bei einem Schulwechsel?

Die weiterhin anspruchsberechtigten Schüler dürfen ihre Chipkarten nicht wegwerfen, da diese in den nächsten Schuljahren weiterhin gültig sein könnten. Die Stadt Trier bittet daher alle Sorgeberechtigten, deren Kinder zum neuen Schuljahr in die Klassenstufe 1, in die Klassenstufe 5 oder in die Sekundarstufe II (Kostenübernahme vom Einkommen abhängig) wechseln und noch keinen Antrag auf Übernahme von Schülerfahrtkosten gestellt haben, diesen noch vor dem 5. Mai 2024 zu stellen. Bei verspätet gestellten Anträgen kann die Fahrkarte zu Beginn des Schuljahres ggfls. noch nicht in der Schule vorliegen.

Freigestellter Schülerverkehr

Der so genannte freigestellte Schülerverkehr bedeutet, dass der Schulträger gesondert Schulbusse in den Gebieten einsetzt, wo keine zumutbare Anbindung im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) existiert.

Die Einrichtung eines freigestellten Schülerverkehrs kommt unter bestimmten Voraussetzungen auch in Betracht, wenn Kinder einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben und aufgrund der Behinderung nicht in der Lage sind, den ÖPNV zu nutzen.

ÖPNV-Beschwerdemanagement

Das einheitlich für das gesamte Gebiet des Verkehrsverbundes Region Trier (VRT) eingeführte Beschwerdemanagement ermöglicht es, sowohl Beschwerden als auch Lob oder Anregungen zur Beförderung einzubringen.

Hierfür stellt der Verkehrsverbund auf seiner Webseite ein Formular zur Verfügung. Er bittet darum, es möglichst detailliert auszufüllen, um das Anliegen anschließend gezielt bearbeiten zu können.

Datenschutz - und Sicherheitshinweise:

Hiermit willige ich ein, dass für dieses Antragsformular die Verarbeitung der dargestellten personenbezogenen Daten erforderlich ist. Die Stadt Trier versichert hiermit, dass die Daten ausschließlich für den genannten Zweck verwendet werden. Meine Daten werden nach Erfüllung des Zwecks gelöscht. Ein Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich diese Einwilligung jederzeit schriftlich oder per E-Mail gegenüber der im Impressum genannten Stelle mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann. Nachteile entstehen mir daraus nicht.

Ich habe den Sicherheitshinweis zur verschlüsselten Übertragung zur Kenntnis genommen: Bei einer unverschlüsselten Übertragung meiner Daten im Internet besteht die Möglichkeit, dass diese durch Unbefugte zur Kenntnis genommen oder verändert werden können. Daher unterstützt dieses Formular die Verschlüsselung meiner Daten mit SSL. Serverseitig wird ein SSL-Server-Zertifikat verwendet.


 
  
 
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