Die römischen Baudenkmäler Porta Nigra, Kaiserthermen, Amphitheater, Barbarathermen, Konstantinbasilika, Römerbrücke, der Hohe Dom und die Liebfrauenkirche prägen das Stadtbild und die kulturelle Identität Triers auf eindrucksvolle Weise. Seit 1986 zählen sie neben der Igeler Säule zur UNESCO-Welterbestätte „Römische Denkmale, Dom St. Peter und Liebfrauenkirche in Trier“ und wurden als siebte Welterbestätte Deutschlands in das Verzeichnis eingetragen. Jahr für Jahr ziehen sie Besucherinnen und Besucher aus aller Welt an die Mosel. Gemeinsam möchten die Generaldirektion Kulturelles Erbe, die Stadt, das Bistum und die weiteren Trägerinnen des Welterbes im kommenden Jahr das Jubiläum besonders würdigen. Die Stadt fördert deshalb gezielt Kulturprojekte, die sich künstlerisch mit dem Welterbe auseinandersetzen. Entsprechend lautet das Fördermotto „40 Jahre Welterbe Römische Baudenkmäler, Dom und Liebfrauenkirche in Trier“.
„Das UNESCO-Welterbe ist nicht nur ein Schatz der Vergangenheit, sondern ein Impulsgeber für Gegenwart und Zukunft unserer Stadt“, betont Kulturdezernent Markus Nöhl. „Wir laden alle Kulturschaffenden herzlich ein, dieses Erbe mit künstlerischen Perspektiven neu in Szene zu setzen.“ Gefördert werden Projekte, die im Umfeld der Welterbestätten stattfinden, sie kreativ inszenieren oder sich auf inhaltliche Weise mit ihrer Bedeutung beschäftigen.
„Das römische und mittelalterliche Erbe Triers ist ein einzigartiges Zeugnis unserer Kulturgeschichte. Es zu bewahren, zu vermitteln und immer wieder neu erlebbar zu machen, ist eine zentrale Aufgabe“, ergänzt Dr. Heike Otto, Direktorin der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, die die Welterbstätten in Rheinland-Pfalz in ihrer Obhut hat. „Das 40-jährige Welterbe-Jubiläum ist eine Chance, diese Geschichte in all ihrer Vielfalt neu ins öffentliche Bewusstsein zu rücken.“
Für Projekte, die im Rahmen des 40-jährigen Jubiläums stattfinden, steht im Rahmen der jährlichen Mottoförderung ein Budget in Höhe von 25.000 € zur Verfügung. Das Amt für Stadtkultur und Denkmalschutz steht bei Rückfragen rund um den Antragsprozess beratend zur Seite. Antragsfrist ist der 31. Januar 2026.
Einzureichen sind die üblichen Antragsunterlagen (Projektskizze sowie Formblatt Projektbeschreibung sowie Kosten- und Finanzierungsplan). Die Entscheidung liegt bei Förderungen bis 5.000 Euro bei Kulturdezernent Markus Nöhl, darüber hinaus beim Dezernatsausschuss III. Es gelten – wie bei allen städtischen Förderungen im Kulturbereich – die Kulturförderrichtlinien und die Allgemeinen Bewilligungsbedingungen der Stadt Trier.
Alle Unterlagen stehen im Bereich Städtische Projektförderung zu Verfügung, ebenso wie der Link zum digitalen Antragsvefahren sowie weitere Informationen zum Förderprozess.