Das Amt für Stadtkultur und Denkmalschutz nimmt Förderanträge für Projekte im Jahr 2025 entgegen. Für Projekte, die im Jahr 2026 stattfinden sollen, gilt die Antragsfrist 31. Januar 2026.
Gefördert werden Projekte in folgenden Bereichen:
Antragsberechtigt sind Vereine und Einrichtungen, deren Gemeinnützigkeit anerkannt ist, Einzelkünstlerinnen bzw. -künstler sowie professionelle Institutionen.
Förderfähig sind Projekte, die entweder/oder
Informationen zu förderfähigen Leistungen entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien.
Der Kulturförderantrag kann digital gestellt werden. Dazu nutzen Sie bitte unser Antragsportal.
Alle weiteren Schritte im Projektförderprozess wie der Mittelabruf und die Übermittlung des Verwendungsnachweises können auch digital erledigt werden.
In den Jahren 2025 und 2026 ist die Antragstellung sowohl analog als auch digtal möglich. Perspektivisch soll die Beantragung und Bewilligung von städtischen Fördermitteln ausschließlich digital erfolgen.
Bei Förderanträgen bis 4.999 Euro entscheidet der Kulturdezernent, über 5.000 Euro der Dezernatsausschuss III des Stadtrates.
Bitte beachten Sie: Das Formblatt für den Verwendungsnachweis kann von dem Browser Microsoft Edge sowie einigen PDF-Readern nicht richtig dargestellt werden. Sollten Sie Probleme bei der Summenfunktion oder sonstiger Natur feststellen, wenden Sie sich bitte telefonisch an das Amt für Stadtkultur und Denkmalschutz: Tel. 0651 718 1416. Sie erhalten dann eine Excel-Version des Formblatts.
Bitte nutzen Sie entweder das digitale Antragsportal, das alle erforderlichen Daten direkt abfragt oder verwenden Sie für einen analogen Antrag die entsprechenden Vorlagen, die im Downloadbereich zur Verfügung stehen. Hier finden Sie eine Anleitung, die Schritt für Schritt durch das digitale Antragsportal und den weiteren digitalen Förderprozess führt.
Die Einverständniserklärung zur Verarbeitung personenbezogender Daten dient lediglich der Information und muss nicht eingereicht werden.
Wenn Sie nicht das digitale Antragsportal nutzen, senden Sie die vollständigen und unterzeichneten Antragsunterlagen bitte per Post oder E-Mail an folgende Anschrift:
Stadtverwaltung Trier
Amt für Stadtkultur und Denkmalschutz
Viehmarktplatz 20
54290 Trier
stadtkultur@trier.de